Ausgewählte Rechtsgrundlagen für einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres in der Ersten Republik
Harald Pöcher:
Ausgewählte Rechtsgrundlagen für einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres in der Ersten Republik
Salzburg 2023, Format A5, 144 Seiten, broschiert, zahlreiches Bildmaterial.
Harald Pöcher ist Absolvent der Theresianischen Militärakademie. Er ist Generalmajor i.R. Er studierte nebenberuflich Wirtschafts-wissenschaften (Volkswirtschaft) an der Universität Wien und habilitierte sich 2008 im Fach Militärwissenschaften/Verteidigungsökonomie an der ungarischen Militäruniversität. 2015 wurde ihm der Berufstitel Professor verliehen. Seit 2018 ist er Honorar Universitätsprofessor der Universität für öffentliche Dienste in Budapest. 2022 wurde ihm von der Universität für öffentliche Dienste auch der Doktor honoris causa verliehen. Er ist Autor von 20 Fachbüchern (Japanische Militärgeschichte, Rüstungsindustrie, Verteidigungsökonomie, Geschichte des Bundesheeres der Ersten und Zweiten Republik), von denen einige auch in acht Sprachen übersetzt wurden, sowie zahlreichen Aufsätzen, unter anderem auch für die Zeitschrift „Pallasch“.
Die Republik Österreich durfte gemäß dem Friedensdiktat nur ein 30.000 Personen umfassendes Berufsheer aufstellen, welchem es nicht erlaubt war bis Mitte der 1930er Jahre über Kampfpanzer und Flugzeuge zu verfügen. Bis Mitte der 1930er Jahre wurde auch die genehmigte Personalstärke von 30.000 nie erreicht und das Bundesheer konnte knapp etwas mehr als 22.000 Personen rekrutieren. Es war daher in seinem Einsatzwert stark eingeschränkt und nicht fähig, die Grenzen der Republik zu verteidigen.
Anders sah die Situation aber beim Auftrag an das Bundesheer in Bezug auf die Mitwirkung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Inneren, sowie die Katastrophenhilfe aus. Der Begriff Assistenzleistung war damals nur für die Einsätze im Inneren zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung vorgesehen. Dabei wurden auf Ministerialebene im Erlasswege Anordnungen getroffen, welche die Kommanden und Truppen zur Vorbereitung möglicher Einsätze zu beachten hatten. Nach den Einsätzen 1934 erfolgte schließlich die Herausgabe eines Erfahrungsberichtes als Erlass, welcher den Kommanden und Truppen zusätzlich zur Verbesserung der Herstellung des Einsatzwertes diente. Ein wesentlicher Teil des Buches bildet der Wiederabdruck dieser Erlässe, welche auch einen Gedankenanstoß für die Organwalter des heutigen Bundesheeres sein können. In einem abschließenden Kapitel „Folgerungen für die Jetztzeit“ gibt der Autor die politische Diskussion wieder, welche sich aufgrund eines kritischen Artikels von ihm zur Rüstung für Inlandseinsätze ergab.